GRUNDSÄTZLICHES ZWISCHEN KANDIDATEN UND BERATER

Jeder potentielle Kandidat hat das Recht auf eine realistische und offene Darstellung der zu besetzenden Position.


Das persönliche Gespräch zwischen Kandidaten und Berater ist die Grundlage für die Einbeziehung in das Auswahlverfahren.

Informationen und Unterlagen gibt der Berater nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kandidaten an den Kunden weiter.


Beim Einholen von Referenzen sichert der Berater dem Kandidaten größtmögliche Sorgfalt zu.

Der Kandidat wird in angemessenen Zeitabständen über den Stand des Besetzungsprozesses, insbesondere den Abschluss, informiert.