GRUNDSÄTZLICHES ZWISCHEN KLIENTEN UND BERATER

Der Kunde sichert seinem Berater für den erteilten Auftrag Exklusivität zu.


Kunde und Berater einigen sich auf die Höhe des Beratungshonorars in Abhängigkeit von Art und Umfang der Beratungsleistung.


Der Berater verpflichtet sich zu einer umfassenden Analyse, Beurteilung und Bewertung in fachlicher, beruflicher und persönlicher der Kandidaten.

Beide Seiten sichern sich ohne zeitliche Begrenzung die vertrauliche Behandlung aller wechselseitigen Informationen zu.


Beide Seiten sichern sich ohne zeitliche Begrenzung die vertrauliche Behandlung aller wechselseitigen Informationen zu.


Der Berater informiert den Kunden während der gesamten Laufzeit des Projekts. Notwendige Änderungen werden jeweils miteinander abgestimmt.

Der Berater informiert den Kunden während der gesamten Laufzeit des Projekts. Notwendige Änderungen werden jeweils miteinander abgestimmt.


Bei der Einholung von Referenzen sind Kunde und Berater dem Kandidaten zu größtmöglicher Sorgfalt und Vertraulichkeit verpflichtet. Daher wird dieser Prozess nur vom Berater koordiniert.